
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Vor zwei Jahren hatte der Bundesfinanzhof festgestellt, dass Krankentransport und Rettungsdienste, die Wohlfahrtsverbände zu denselben Bedingungen wie private gewerbliche Unternehmen anbieten, nicht zum Wohl der Allgemeinheit ausgeübt werden und damit der Gewerbesteuer unterliegen. Gegen dieses Urteil wendet sich nun das Bundesfinanzministerium und will die bisherige Verwaltungspraxis fortführen: Die steuerbegünstigten Körperschaften üben ihren Rettungsdienst und Krankentransport entgegen der Annahme des Gerichts in der Regel nicht wegen des Gewinns und zur Beschaffung zusätzlicher Mittel aus, sondern verfolgen damit ihren satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zweck der Sorge für notleidende oder gefährdete Menschen. Daher wird an der Anweisung festgehalten, solche Tätigkeiten durch steuerbegünstigte Körperschaften als Zweckbetrieb zu behandeln.