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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Betriebsschließung wegen erheblicher Steuerschulden

Die Gewerbeaufsicht darf auf Anregung des Finanzamts die Betriebsschließung veranlassen, wenn erhebliche Steuerschulden bestehen.

Hat ein Gewerbetreibender erhebliche Steuerschulden, ist er nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz als gewerberechtlich unzuverlässig anzusehen. Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit setzt weder Verschulden noch charakterliche Mängel voraus. Das Gericht gab damit der Gewerbeaufsicht recht, die auf Anregung des Finanzamts die Schließung des Betriebs und die Einstellung der Gewerbetätigkeit eines Maklers verfügt hatte. Der Kläger hatte rund 83.000 Euro Steuerschulden, deren Tilgung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten war.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-19 wid-45 drtm-bns 2024-05-19