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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

AfA-Nachholung auf nicht erfasstes Betriebsvermögen

Notwendiges Betriebsvermögen nicht rechtzeitig zu erfassen, kann teuer werden, denn eine Nachholung der AfA auf die abgelaufenen Zeiträume ist nicht möglich.

Grundsätzlich besteht die Pflicht, die Abschreibung (AfA) auf ein Wirtschaftsgut in jedem Jahr vorzunehmen. Ausnahmsweise kann die AfA auch in einem späteren Jahr nachgeholt werden, falls sie einmal pflichtwidrig unterlassen wurde. Das gilt allerdings nicht für ein Wirtschaftsgut, das erst verspätet als notwendiges Betriebsvermögen erfasst wird. In diesem Fall muss das Wirtschaftsgut nämlich gleich mit dem Wert eingebucht werden, den es zu diesem Zeitpunkt hätte, wenn die AfA von Anfang an ordnungsgemäß vorgenommen worden wäre. Dass das nicht nur für Bilanzierer, sondern auch für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt, hat der Bundesfinanzhof jetzt ausdrücklich festgestellt.

 
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stbf-plen 2025-05-06 wid-45 drtm-bns 2025-05-06