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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gestaltungsmissbrauch durch Übernahme von Verbindlichkeiten

Die Übernahme von Verbindlichkeiten durch eine GbR, die allein dem Zweck dient, Privatausgaben in den steuerlichen Bereich zu verlagern, ist ein Gestaltungsmissbrauch.

Die Einbringung von Verbindlichkeiten in eine GbR, die allein dem Zweck dient, bislang nicht abzugsfähige Privatausgaben in den steuerlich relevanten Bereich zu verlagern, ist ein Gestaltungsmissbrauch und wird damit steuerlich nicht anerkannt. Diese wenig überraschende Entscheidung traf das Finanzgericht Münster im Fall eines Immobilienbesitzers, der auf diesem Umweg die Darlehenszinsen für sein selbstgenutztes Wohnhaus steuerlich geltend machen wollte. Zwar ist nun die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig, doch große Hoffnung sollte sich der Kläger erst einmal nicht machen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2025-05-06 wid-45 drtm-bns 2025-05-06