
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Zur Abmilderung von Einkommensverlusten infolge des Klimawandels haben Land- und Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Tarifermäßigung bei der Einkommensteuer, die zu einer Progressionsglättung innerhalb eines Dreijahreszeitraums führt. Der bisher letzte solche Dreijahreszeitraum endete 2022. Da sich die Situation der Land- und Forstwirtschaft nicht verbessert hat, wird die Tarifermäßigung für zwei weitere Dreijahreszeiträume bis Ende 2028 verlängert.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung dafür war zunächst im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 enthalten, wurde aber dann in ein eigenständiges Gesetz überführt, um die Regelung zügiger umsetzen zu können. Der Bundesrat hat am 27. September diesem "Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" zugestimmt, das damit in Kraft treten kann.