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Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Betriebsaufspaltung unter Beteiligung minderjähriger Kinder

Bei der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung eines Gesellschafters vorliegt, sind dem Gesellschafter die Anteile seiner minderjährigen Kinder nicht zuzurechnen, wenn für diese eine Ergänzungspflegschaft bestellt ist.

Die für eine Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft erfordert, dass der das Besitzunternehmen beherrschende Gesellschafter auch in der Betriebskapitalgesellschaft die Stimmenmehrheit innehat und dort in der Lage ist, seinen Willen durchzusetzen. Eine Beteiligung von exakt 50 % der Stimmen reicht dafür nicht aus. Allerdings sind bei den Stimmen auch die Anteile anderer Personen mit gleichgelagerten wirtschaftlichen Interessen zu berücksichtigen, beispielsweise die ebenfalls an der Gesellschaft beteiligten minderjährigen Kinder des beherrschenden Gesellschafters. Dazu hat der Bundesfinanzhof nun festgestellt, dass dies nicht gilt, wenn in Bezug auf die Gesellschafterstellung des Kindes eine Ergänzungspflegschaft angeordnet ist, denn dann liegen keine gleichgelagerten wirtschaftlichen Interessen mehr vor.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-27 wid-45 drtm-bns 2024-04-27