
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Nach Vorliegen der realen Umsatzzahlen sind alle Antragsteller für die Corona-Wirtschaftshilfen zu einer Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten verpflichtet. Bisher war die Schlussabrechnung spätestens am 31. Dezember 2022 fällig. Diese Frist wurde nun aber bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Darüber hinaus soll es auf Antrag möglich sein, im Einzelfall auch eine Verlängerung der Frist bis zum 31. Dezember 2023 zu erhalten. Die verlängerten Einreichungsfristen gelten sowohl für das Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe) als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV).