Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gewerbesteuerhinzurechnung der Schuldzinsen in einem Cash-Pool

In einem konzerninternen Cash-Pool ist ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen eine Verrechnung von Schuldzinsen vor der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung möglich.

Bei der Gewerbesteuer werden Schuldzinsen teilweise dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet. Der Bundesfinanzhof hat sich nun zur Möglichkeit einer Saldierung von Schuld- und Habenzinsen über einen konzerninternen Cash-Pool befasst. In der Regel ist eine Saldierung für Gewerbesteuerzwecke nämlich nicht möglich. Bei einem Cash-Pool lassen die Richter aber eine Ausnahme von dieser Regel zu. Entscheidend ist, ob die Darlehen gleichartig sind, derselben Zweckbestimmung dienen und regelmäßig tatsächlich miteinander verrechnet werden. Die wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind im Falle der Saldierung bankarbeitstäglich zusammenzufassen und fortzuschreiben. Nur der für einen dann verbleibenden Schuldsaldo entstehende Zins ist bei der Gewerbesteuer hinzurechnungsfähig und kann nicht mit danach entstandenen Guthabenzinsen verrechnet werden.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-25 wid-45 drtm-bns 2024-04-25