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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung gilt nicht für Messestand

Nur in Ausnahmefällen erfüllt die Miete für einen Messestand die Voraussetzungen für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung.

Bei der Gewerbesteuer werden für die Steuerberechnung Mieten und Pachten dem Gewerbeertrag anteilig wieder hinzugerechnet. Das Finanzgericht Düsseldorf hat dazu klargestellt, dass die Miete für einen Messestand im Normalfall nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt. Die Hinzurechnung bezieht sich nämlich nur auf Mieten für das fiktive Anlagevermögen des Unternehmens, also Wirtschaftsgüter, auf die das Unternehmen dauerhaft angewiesen ist oder die für den Unternehmenszweck zwingend notwendig sind. Ein Messestand fällt aber in der Regel in keine dieser beiden Kategorien. Das Finanzamt hat allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

 
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stbf-plen 2024-04-25 wid-45 drtm-bns 2024-04-25