Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Änderung bei ermäßigter Besteuerung nicht entnommener Gewinne

Eine Änderung des Wahlrechts über die ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne ist auch bei einer späteren Änderung der Gewinnfeststellung nicht mehr möglich, wenn der Steuerbescheid des Folgejahres bereits bestandskräftig geworden ist.

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können den nicht entnommenen Gewinn auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz besteuern lassen. Dieser Antrag auf ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne kann auch wieder zurückgenommen werden, allerdings nur bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids für das Folgejahr. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun klargestellt, dass das Gesetz in Bezug auf diese Frist eindeutig ist und eine Änderung des Wahlrechts damit auch bei einer späteren Änderung der Gewinnfeststellung durch das Finanzamt nicht mehr möglich ist, wenn das Folgejahr bereits bestandskräftig veranlagt ist.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-14 wid-45 drtm-bns 2024-05-14