
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist keine freiberufliche Tätigkeit. Das Finanzgericht München stimmt dem Finanzamt zu, dass ein Rechtsanwalt, der als extern bestellter Datenschutzbeauftragter tätig wird, eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Interessant an dem Verfahren ist, dass es nicht um eine mögliche Gewerbesteuerpflicht ging, wie das sonst bei einem Streit um freiberufliche versus gewerbliche Tätigkeit in der Regel der Fall ist. Stattdessen hatte das Finanzamt den Anwalt aufgefordert, Bücher zu führen und somit von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung überzugehen. Das Finanzgericht hat die Buchführungspflicht eines Datenschutzbeauftragten bestätigt, wenn die Tätigkeit zu einem Gewinn von über 60.000 Euro im Jahr führt.