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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Nießbrauchvorbehalt führt zur Aufdeckung stiller Reserven

Ein Nießbrauchvorbehalt des bisherigen Inhabers an der wesentlichen Betriebsgrundlage verhindert eine steuerneutrale unentgeltliche Betriebsübertragung.

Eine unentgeltliche Betriebsübertragung ist ohne die Aufdeckung stiller Reserven möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs setzt eine solche steuerneutrale Übertragung aber zusätzlich voraus, dass der alte Eigentümer seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt und dem Erwerber die betriebliche Betätigung ermöglicht. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die einzige wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund eines Nießbrauchvorbehalts vom bisherigen Betriebsinhaber weiterhin gewerblich genutzt wird. Das Finanzamt darf nach Meinung des Bundesfinanzhofs in so einem Fall von der Aufdeckung der stillen Reserven ausgehen. Eine Ausnahme lässt der Bundesfinanzhof nur bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu.

 
[mmk]
 
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