
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner ist zwar freiwillig, gilt aber bei einer Entscheidung für die Pauschalierung für alle Sachzuwendungen innerhalb eines Jahres. Welche Hürden mit der praktischen Anwendung der Pauschalbesteuerung verbunden sind, zeigt ein Fall beim Sächsischen Finanzgericht. Dort wollte das Finanzamt nach einer Lohnsteueraußenprüfung den geldwerten Vorteil aus der Teilnahme aller zu einem Firmenjubiläum eingeladenen Geschäftspartner der Pauschalbesteuerung unterwerfen.
Das Finanzgericht hat dagegen festgestellt, dass nicht alle betrieblich veranlassten Zuwendungen pauschalierungsfähig sind, sondern nur solche, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht wurden. Daher fallen Zuwendungen, die etwa zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses erbracht werden, mangels einer zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon vereinbarten Leistung oder Gegenleistung nicht in den Anwendungsbereich der Pauschalbesteuerung. Selbst bei einer bestehenden Geschäftsverbindung sind nur die Zuwendungen pauschalierungsfähig, die zwar nicht geschuldet, aber durch den Leistungsaustausch veranlasst sind.