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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gewerbliche Tätigkeit eines Übersetzungsbüros

Sobald ein Übersetzungsbüro über angestellte Übersetzer oder Subunternehmer auch Übersetzungen in Sprachen anbietet, die der oder die Eigentümer nicht beherrschen, liegt eine gewerbliche statt einer freiberuflichen Tätigkeit vor.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein Übersetzer nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig, wenn er auch Übersetzungen in Sprachen anbietet, die er selbst nicht beherrscht. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Übersetzungen von Subunternehmern oder von angestellten Mitarbeitern ausgeführt werden. Auch die Tatsache, dass der Übersetzer die für sein Büro wichtigste Sprache selbst beherrscht, hat keine Auswirkungen auf die steuerlichen Folgen. Für die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss die Qualifikation des Betriebsinhabers den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit umfassen. Aus diesem Grund hat der Bundesfinanzhof einer Gesellschaft die Anerkennung als Freiberufler versagt, die ihren Kunden nicht nur Übersetzungen in von den Gesellschaftern beherrschten Sprachen liefert, sondern durch Zukauf von Fremdübersetzungen regelmäßig auch in anderen Sprachen Übersetzungen lieferte.

 
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