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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gemeinsame Nutzung eines Arbeitszimmers

Für ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.

Für ein häusliches Arbeitszimmer können pro Jahr bis zu 1.250 Euro an Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Nutzen mehrere Personen das Arbeitszimmer für berufliche Zwecke, hat das Finanzamt den Höchstbetrag von 1.250 Euro bisher immer nur einmal pro Arbeitszimmer anerkannt. Wenn also Eheleute ein gemeinsames Arbeitszimmer haben und beide die Abzugsvoraussetzung erfüllen, hat das Finanzamt jedem Ehepartner den halben Höchstbetrag zugestanden.

Der Fiskus konnte sich bei dieser Handhabung auf den Bundesfinanzhof berufen, der die objektbezogene Auslegung des Höchstbetrags mehrfach abgesegnet hatte. Doch jetzt hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und vertritt nun eine subjektbezogene Auslegung. Damit hat jetzt jeder Steuerzahler Anspruch auf den Höchstbetrag, unabhängig davon, ob es sich um dasselbe Arbeitszimmer handelt, das auch ein anderer Steuerzahler nutzt.

 
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stbf-plen 2024-04-25 wid-45 drtm-bns 2024-04-25