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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart

Für dasselbe Jahr ist ein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart vor Bestandskraft des Steuerbescheids nur aus besonderen Gründen zulässig.

Ein Unternehmer, der nicht der Buchführungspflicht unterliegt, kann seinen Gewinn nicht nur per Bilanz, sondern wahlweise auch per Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Nach einem wirksam ausgeübten Wechsel der Gewinnermittlungsart ist ein erneuter Wechsel für das gleiche Wirtschaftsjahr auch vor Eintritt der Bestandskraft des Steuerbescheids nur aus einem besonderen Grund zulässig. Als besonderen Grund sieht der Bundesfinanzhof aber nicht den bloßen Irrtum über die steuerlichen Folgen dieser Wahl. Maßgeblich für die erstmalige Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts ist die tatsächliche Handhabung der Gewinnermittlung. Als Indiz dafür, dass ein Unternehmer die fertiggestellte Gewinnermittlung als endgültig ansieht, kommt laut dem Urteil zum Beispiel die Abgabe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz beim Finanzamt in Frage.

 
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stbf-plen 2024-05-15 wid-45 drtm-bns 2024-05-15