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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Großer Senat prüft Sanierungserlass

Weil es für den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne keine gesetzliche Grundlage mehr gibt, muss der Große Senat des Bundesfinanzhofs prüfen, ob der Sanierungserlass eine ausreichende Grundlage für die Steuerfreiheit darstellt.

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs muss prüfen, ob der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gibt es nämlich keine gesetzliche Regelung mehr, nur den Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums. Ob die Steuerfreiheit rechtmäßig und damit zulässig ist, hängt daher davon ab, ob der Sanierungserlass dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit genügt. Der Bundes-finanzhof hat sich dazu bisher nicht einheitlich geäußert.

 
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stbf-plen 2025-05-03 wid-45 drtm-bns 2025-05-03