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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Erklärung einer Betriebsaufgabe

Die Erklärung einer Betriebsaufgabe muss eindeutig sein und kann nicht rückwirkend abgegeben werden. Einen Betriebsentnahmegewinn in der Steuererklärung zu deklarieren, genügt daher nicht.

Die Erklärung einer Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt muss wegen ihrer enormen Folgen eindeutig sein und kann nicht rückwirkend abgegeben werden. Für den Bundesfinanzhof ist daher aus Nachweisgründen so lange von einer Fortführungsabsicht auszugehen, bis der Unternehmer klar und eindeutig erklärt, dass er die gewerbliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen wird. Die Angabe einer Betriebsentnahme in der Steuererklärung für ein früheres Jahr gilt daher im Zweifel nicht als Betriebsaufgabeerklärung, weil eine Rückwirkung ausgeschlossen und nicht eindeutig klar ist, ob der Unternehmer stattdessen eine Betriebsaufgabe auf den Zeitpunkt des Eingangs der Steuererklärung beim Finanzamt erklären will.

 
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stbf-plen 2025-05-04 wid-45 drtm-bns 2025-05-04