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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Verteilung eines Übergangsverlusts nicht möglich

Anders als ein Übergangsgewinn darf ein beim Wechsel der Gewinnermittlungsart anfallender Übergangsverlust nicht gleichmäßig über drei Jahre verteilt werden.

Beim Übergang von der Überschussrechnung (EÜR) zur Bilanzierung darf ein Gewinn, der durch die Änderung der Gewinnermittlungsmethode anfällt, auf Antrag gleichmäßig auf bis zu drei Jahre verteilt werden. Für einen Übergangsverlust gibt es eine solche Regelung dagegen nicht. Auch aus Billigkeitsgründen sieht der Bundesfinanzhof keinen Anlass, die Vorschrift über den Gewinn analog auch auf einen Verlust anzuwenden.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2025-05-06 wid-45 drtm-bns 2025-05-06