
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die Bildung einer Rückstellung für Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall ist grundsätzlich unzulässig. Daran hält das Finanzgericht Niedersachsen fest, obwohl sich der voraussichtliche Aufwand für Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall durch versicherungsmathematische Berechnungen sehr genau bestimmen läßt (Aktenzeichen: VI 337/97). Die Richter sind der Auffassung, daß das höhere Krankheitsrisiko bei älteren Arbeitnehmern ausgeglichen wird durch Fähigkeiten, die sich mit zunehmendem Alter entwickeln, etwa Verantwortungsgefühl und Sorgfalt. Deswegen sei auch bei älteren Arbeitnehmern kein Ungleichgewicht zwischen Arbeitsleistung und Entgelt gegeben. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen, da der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt hat.