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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Aufwendungen für eine Bildschirmarbeitsbrille

Eine Bildschirmarbeitsbrille für einen Arbeitnehmer kann als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Dazu gehören auch Kosten, die durch eine spezielle Sehhilfe für einen Arbeitnehmer entstanden sind, da der Arbeitgeber durch gesetzliche Verpflichtung diese Kosten erstatten muss. Folglich handelt es sich dabei um Betriebsausgaben, die somit auch im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung abgezogen werden können.

Beim Arbeitnehmer hingegen gehört der Vorteil aus der gesetzlich vorgesehenen Übernahme der Kosten für eine Bildschirmbrille durch den Arbeitgeber nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, sofern die Notwendigkeit der Brille durch eine fachkundige Person festgestellt wurde.

 
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