Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Streit um das Arbeitszeugnis

Streitereien über die Formulierung von Arbeitszeugnissen kosten regelmäßig nur Geld und bringen dem Unternehmen nichts.

Die Formulierungen in Arbeitszeugnissen werfen immer wieder Streitfragen auf, über welche die Arbeitsgerichte entscheiden müssen. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht darüber urteilen, ob ein Arbeitszeugnis eine Schlussformel enthalten muss. Die Klägerin hatte verlangt, dass das ihr ausgehändigte Zeugnis um die nachfolgenden beiden Sätze ergänzt wird: "Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau H. alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

Die Klägerin meinte, ohne diese Schlussformel seien ihre Bewerberaussichten auf dem Arbeitsmarkt eingeschränkt. Der frühere Arbeitgeber war anderer Auffassung. Durch diese Schlussformel werden die Aussagen in dem Zeugnis nicht unterstützt, sondern entwertet. Die Vorinstanz hatte den Arbeitgeber zur Aufnahme der Dankesformel verpflichtet, aber die Bedauernsformel abgelehnt.

Kluge Arbeitgeber lassen sich auf derartige Auseinandersetzungen nicht ein, sie kosten nur Geld und bringen dem Unternehmen nichts. In der Regel werden daher die Formulierungswünsche früherer Mitarbeiter in Zeugnissen erfüllt. Hat der neue Arbeitgeber Zweifel hinsichtlich der Bewerbung wird er ohnehin bei dem früheren Arbeitgeber telefonisch Rücksprache nehmen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-28 wid-39 drtm-bns 2024-03-28