
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Nach allgemeiner Meinung gibt es in Kleinbetrieben mit bis zu 5 Mitarbeitern keinen Kündigungsschutz. Nach dieser Auffassung kann der Arbeitgeber nach Belieben Mitarbeiter entlassen. Diese Auffassung ist in dieser Form nicht richtig. In Kleinbetrieben finden zwar das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, aber auch in Kleinbetrieben muss sich der Arbeitgeber an die Grundsätze von Treu und Glauben halten. Der Arbeitgeber muss auf die Belange seiner Mitarbeiter Rücksicht nehmen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass in Kleinbetrieben ein Mindestmaß an sozialer Rücksicht zu wahren ist. Kündigt der Arbeitgeber z.B. einem älteren Mitarbeiter, so hat das Arbeitsgericht die Kündigungsgründe des Arbeitgebers mit den sozialen Belangen des gekündigten Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen. Das Bundesarbeitsgericht hat betont, dass bei dieser Abwägung der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers im Kleinbetrieb ein erhebliches Gewicht zukommt. Es ist daher zu empfehlen, dass der Arbeitgeber auch in einem Kleinbetrieb in dem Kündigungsschreiben Kündigungsgründe angibt, damit diese Gründe zu seinen Gunsten vom Arbeitsgericht berücksichtigt werden können.