
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Bisher konnten Arbeitnehmer für den Zinsvorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen den Rabattfreibetrag nutzen. Seit dem 1. Januar 2004 können Mitarbeiter diesen Vorteil nur noch dann nutzen, wenn der Arbeitgeber "Darlehen gleicher Art und - mit Ausnahme des Zinssatzes - zu gleichen Konditionen (Laufzeit, Zinsfestlegung, Sicherung) überwiegend an betriebsfremde Dritte vergibt."
Effektiv sind das nur Mitarbeiter von Kreditinstituten. Alle anderen Arbeitnehmer müssen die Zinsvorteile als Sachbezüge versteuern und sie zählen zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, soweit der Effektivzins für das betreffende Darlehen 5 % (bislang: 5,5 %) unterschreitet und die noch nicht getilgte Darlehenssumme 2.600 Euro am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums übersteigt.