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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten

Durch die Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten können Höherverdienende Lohnsteuer sparen.

Der Arbeitgeber kann Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Geschäftsreise mit 25 % pauschal versteuern, soweit er die zulässigen Pauschbeträge um nicht mehr als 100 % überschreitet. So können Höherverdienende Lohnsteuer sparen. Nach den Lohnsteuerrichtlinien dürfen Sie die einzelnen Aufwendungsarten wie Fahrtkosten, Verpflegung und Unterkunft in einer Gesamtrechnung zusammenfassen.

Eine Vereinbarung über eine Umwandlung von Arbeitslohn muss vor Antritt der Reise getroffen worden sein, nachträgliche Vereinbarungen sind nicht möglich. Der umgewandelte Arbeitslohn bleibt sozialversicherungspflichtig, d. h., zur pauschalen Lohnsteuer von 25 % sind zusätzlich Sozialabgaben zu entrichten. Der Arbeitgeber kann aber die höhere Reisekostenerstattung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zahlen, dann führt die Pauschalierung der Lohnsteuer auch zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-29 wid-39 drtm-bns 2024-04-29