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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Arbeitgeber bezahlt Strafzettel

Der Arbeitgeber kann Verwarnungsgelder seiner Mitarbeiter bezahlen - allerdings nur, wenn das im ganz überwiegend betrieblichen Interesse ist.

Bisher galt der eherne Grundsatz, dass der Arbeitgeber nicht Strafen der Mitarbeiter bezahlen darf, weil dies mit dem Strafzweck nicht zu vereinbaren ist. Das gilt umso mehr, wenn die Strafen auch noch von der Steuer abgesetzt werden sollen. Interessant ist daher ein Urteil des Bundesfinanzhofs, der einem Arbeitgeber erlaubt hat, Verwarnungsgelder für seine Mitarbeiter zu bezahlen. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs betrifft jedoch einen Sonderfall: Es ging um den Mitarbeiter eines Paketzustelldienstes. Stellt dieser sein Fahrzeug im Halteverbot ab, um ein Paket auszutragen, so handelt er ganz überwiegend im betrieblichen Interesse. Dann darf der Arbeitgeber das Verwarnungsgeld für seinen Mitarbeiter bezahlen, und es handelt sich nicht um Arbeitslohn. Diese Entscheidung kann also nicht verallgemeinert werden, sondern es handelt sich um einen Ausnahmefall.

 
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