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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gestaltungsmöglichkeiten für Job-Tickets

Möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Job-Tickets anbieten, kommt es auf den Wert des Tickets an, ob ein steuerpflichtiger Vorteil zu versteuern ist.

Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Job-Tickets für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln unentgeltlich oder verbilligt, so kommt die Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro im Kalendermonat in Betracht. Die Freigrenze darf nicht überschritten werden, andernfalls ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. In diesem Fall kann der steuerpflichtige Vorteil mit 15 % pauschal versteuert werden.

Der Arbeitgeber sollte darauf achten, ob die Mitarbeiter die Job-Tickets haben wollen. Es ist nämlich unerheblich, ob ein Mitarbeiter das Jobticket nutzt. Für die Annahme eines geldwerten Vorteils reicht allein die Möglichkeit der Nutzung. Selbst derjenige, der regelmäßig mit dem Auto fährt und das Job-Ticket nie nutzt, hat den geldwerten Vorteil zu versteuern.

 
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