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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Wegfall des Werkstudentenstatus rechtfertigt keine Kündigung

Der Werkstudentenstatus ist kein Eignungsmerkmal und daher auch kein Grund für die Kündigung oder Befristung eines Arbeitsvertrags.

Verliert ein Arbeitnehmer sein Werkstudentenprivileg, darf ihm nicht personenbedingt gekündigt werden. Für das Bundesarbeitsgericht ist die Versicherungsfreiheit kein Eignungsmerkmal eines Arbeitnehmers. Entsprechend ist eine allein darauf gestützte Kündigung bereits von vornherein sozial ungerechtfertigt und unwirksam. Ebenso ist eine im Arbeitsvertrag vorgesehene Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis nur für die Dauer des Werkstudentenprivilegs besteht, unwirksam.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-03 wid-39 drtm-bns 2024-05-03