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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Lohnzufluss aus nachentrichteter Sozialversicherung

Wenn der Arbeitgeber nachträglich Sozialversicherungsbeiträge abführt, die er von seinen Arbeitnehmern nicht einbehalten hat und nicht mehr einfordert, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor.

Behält ein Arbeitgeber zunächst keine Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen ein und führt diese erst später an die Versicherungen ab, so fließt dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Abführung zusätzlicher Arbeitslohn in Form eines geldwerten Vorteils zu. Denn der Arbeitnehmer erhält durch die Abführung der Sozialbeiträge einen eigenen Anspruch gegenüber den einzelnen Sozialversicherungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die nunmehr entrichteten Arbeitnehmeranteile, welche an sich bereits vom Bruttolohn einzubehalten und abzuführen gewesen wären, nicht mehr einfordert. Der geldwerte Vorteil liegt nunmehr in der Beitragslastverschiebung, nachdem letztlich der Arbeitgeber alleine die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-14 wid-39 drtm-bns 2024-05-14