
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Bisher vertraten die Sozialversicherungsträger die Auffassung, dass bei einer unwiderruflichen Freistellung von der Arbeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses die Sozialversicherungspflicht bereits mit dem letzten Arbeitstag endet. Gegen diese Auffassung hat sich das Bundessozialgericht in zwei aktuellen Urteilen ausgesprochen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben daher in ihrer letzten Besprechung vereinbart, der Auffassung des Gerichts zu folgen. Die Sozialversicherungspflicht endet nun grundsätzlich erst mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Die neue Auslegung gilt spätestens ab dem 1. Juli 2009.