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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Kostenübernahme für eine Bildschirmarbeitsbrille

Die steuerfreie Übernahme der Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille durch den Arbeitgeber ist nur dann möglich, wenn deren Notwendigkeit zuvor von einem Augenarzt diagnostiziert wurde.

Übernimmt der Arbeitgeber gemäß der gesetzlichen Verpflichtung die Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille, dann ist diese Kostenübernahme für den Arbeitnehmer steuerfrei. Das gilt jedoch nur, wenn eine fachkundige Person die Notwendigkeit einer solchen Brille bescheinigt. Die Finanzverwaltung hat nun ihre Auffassung kund getan, dass in diesem Fall nur ein Arzt als fachkundige Person gilt. Stammt die Bescheinigung nur von einem Optiker, bestünde für den Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme und damit keine Steuerfreiheit für den Arbeitgeber. Eine zweite Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist, dass die Verordnung durch den Arzt vor Anschaffung der Brille ausgestellt wurde.

 
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stbf-plen 2024-05-19 wid-39 drtm-bns 2024-05-19