Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Zuwendung der ehemaligen Konzernmutter als Arbeitslohn

Auch wenn die ehemalige Konzernmutter nicht mehr zu den verbundenen Unternehmen zählt, sind Zuwendungen an die Arbeitnehmer keine Schenkung sondern Arbeitslohn.

Nachdem eine GmbH alle Anteile an einer Tochtergesellschaft verkauft hatte, zahlte sie mehreren Mitarbeitern der ehemaligen Tochtergesellschaft aus Anlass des Verkaufs einen Geldbetrag aus. Diese als Schenkung gedachte Zahlung wertete das Finanzamt als steuerpflichtigen Arbeitslohn und hat diese Ansicht vom Finanzgericht Düsseldorf bestätigt bekommen: Wären die Mitarbeiter nicht Arbeitnehmer der ehemaligen Tochtergesellschaft gewesen, hätten sie schließlich auch die Zuwendung nicht erhalten. Damit sei die Zahlung im weitesten Sinne ebenfalls ein Ergebnis der Arbeitsleistung der Mitarbeiter. Damit können also auch die Zuwendungen Dritter als Arbeitslohn gelten.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-19 wid-39 drtm-bns 2024-05-19