
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Der für die Höhe der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit entscheidende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum für seine regelmäßige Arbeitszeit arbeitsvertraglich zusteht. Diesen Grundsatz aus dem Einkommensteuergesetz hat der Bundesfinanzhof bestätigt und klargestellt, dass es für die Bemessung der Steuerfreiheit der Zuschläge daher keine Rolle spielt, ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zufließt. Das Gericht meint, dass der Zweck der steuerfreien Zuschläge nur erreicht werden kann, wenn die Höhe der Steuerfreiheit nach dem vereinbarten und nicht nach dem tatsächlich zugeflossenen laufenden Arbeitslohn bestimmt wird. Denn nur dann kann der Arbeitnehmer von Beginn des Arbeitsverhältnisses an und damit vor Ableistung des Dienstes zu den begünstigten Zeiten feststellen, in welcher Höhe der Arbeitgeber die Zuschläge steuerfrei zahlen wird.