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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gekürzte Verpflegungspauschale trotz Verzicht auf Mahlzeit

Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand wird auch dann gekürzt, wenn der Arbeitnehmer auf die vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit verzichtet.

In vielen Fällen kann bei einer Auswärtstätigkeit die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden. Stellt der Arbeitgeber aber während der Auswärtstätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung oder veranlasst, dass Mahlzeiten bereitgestellt werden, ist die Pauschale um 20 % für ein Frühstück und je 40 % für ein Mittag- oder Abendessen zu kürzen. Diese Kürzung greift auch dann, wenn der Arbeitnehmer auf die bereitgestellten Mahlzeiten verzichtet. Aus welchen Gründen der Arbeitnehmer eine zur Verfügung gestellte Mahlzeit nicht einnimmt, spielt für den Bundesfinanzhof dabei keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitgeber die Mahlzeit anbietet.

 
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stbf-plen 2024-05-04 wid-39 drtm-bns 2024-05-04