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Sachbezugswerte für 2023

Durch die aktuell sehr hohe Inflationsrate fällt die jährliche Anpassung der Sachbezugswerte diesmal sehr hoch aus.

Der Bundesrat hat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2023 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreise vom Juni 2021 bis Juni 2022 angepasst, und entsprechend groß fällt die Anpassung aus. Für Mahlzeiten beträgt der Anstieg 6,7 %, bei Unterkünften sogar stolze 10,0 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2023 bundeseinheitlich

für eine freie Unterkunft monatlich 265 Euro (2022: 241 Euro) oder täglich 8,83 Euro;

für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 9,60 Euro (2022: 9,00 Euro), davon entfallen 2,00 Euro auf ein Frühstück und je 3,80 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 288 Euro (bisher 270 Euro; Frühstück 60 statt 56 Euro, Mittag- und Abendessen 114 statt 107 Euro).

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-06 wid-39 drtm-bns 2024-05-06