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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Behandlung des Kurzarbeitergeldes bei der Lohnsumme

Bei der erbschaftsteuerlichen Lohnsummenregelung wird auch das nicht vom Unternehmen selbst getragene Kurzarbeitergeld als Teil der Lohnsumme gewertet.

Die Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer hängt von der Einhaltung bestimmter Lohnsummen innerhalb des Fortführungszeitraums ab. Wie sich Kurzarbeit, von der viele Betriebe aufgrund der Corona-Krise betroffen waren oder noch sind, auf die Lohnsumme auswirkt, hat die Finanzverwaltung nun klargestellt und dabei eine Entscheidung im Sinne der Unternehmen getroffen. Danach ist bei der Ermittlung der Lohnsumme der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Aufwand für Löhne und Gehälter anzusetzen, ohne dass davon das von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlte und gewinnwirksam gebuchte Kurzarbeitergeld abgezogen wird.

In Fällen, in denen das Kurzarbeitergeld bilanziell als durchlaufender Posten behandelt wird, ist es mit entsprechendem Kontennachweis zusätzlich zum ausgewiesenen Lohn- und Gehaltsaufwand bei der Ermittlung der Lohnsumme zu berücksichtigen. Allein die befristete Einführung von Kurzarbeit hat damit also keine wesentlichen Auswirkungen auf die Lohnsumme.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-11-06 wid-39 drtm-bns 2024-11-06