
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Bisher gibt es für Midijobs mit einem monatlichen Lohn zwischen 450 und 850 Euro die Gleitzonenregelung. Zum 1. Juli wird dann zur Entlastung von Geringverdienern die Gleitzone durch einen erweiterten Übergangsbereich von 450 bis 1.300 Euro abgelöst. Dabei bleibt sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge im Übergangsbereich nicht zu niedrigeren Rentenleistungen führen. Im Effekt ergibt sich also für Arbeitnehmer mit einem Monatslohn zwischen 850 und 1.3000 Euro eine gewisse Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen, ohne dass sich die zu erwartende Rente reduziert. Eine Ab- und erneute Anmeldung oder Ummeldung für Arbeitnehmer, die mit ihrem Lohn ab dem 1. Juli 2019 erstmals in den Übergangsbereich fallen, ist nicht notwendig. Erst bei der nächsten Entgeltmeldung muss das Kennzeichen für den Übergangsbereich gesetzt werden.