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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung

Die Frist für die Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung ist für das Anlagejahr einmalig bis zum 31. August 2018 verlängert worden.

Für 2017 hätte eigentlich erstmalig die Vermögensbildungsbescheinigung bis zum 28. Februar 2018 in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Teilweise haben Arbeitgeber aber nicht die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen, wenn die VWL beim Arbeitgeber selbst angelegt werden und dieser damit mitteilungspflichtig ist. Das Bundesfinanzministerium hat angesichts dieser Umsetzungsprobleme die Frist für die elektronische Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung einmalig für das Anlagejahr 2017 um sechs Monate bis zum 31. August 2018 verlängert.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-05 wid-39 drtm-bns 2024-05-05