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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Zinssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.

Für die Berechnung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung ist im Gesetz ein Zinssatz von 6 % festgeschrieben. Weil die Zuführungen zur Rückstellung umso niedriger ausfallen, je höher der Zinssatz ist, haben Betriebe ein verständliches Problem mit einem unrealistisch hohen Zinssatz. Das Finanzgericht Köln stimmt dem zu und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil es den Zinssatz für verfassungswidrig hoch hält. Der Gesetzgeber sei zwar zu einer Typisierung berechtigt, müsse aber in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Typisierung noch realitätsnah ist. Das sei bei dem seit 1982 unveränderten Zinssatz nicht geschehen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-25 wid-39 drtm-bns 2024-04-25