Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den Mindestlohn anrechenbar

Bei entsprechender vertraglicher Gestaltung und anteiliger monatlicher Auszahlung sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teil der normalen Entlohnung und damit auf den Mindestlohn anrechenbar.

Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Frage zum Mindestlohn zumindest teilweise beantwortet, die bisher für Unsicherheit gesorgt hat. Nach dem Urteil sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld zumindest dann auf den Mindestlohn anrechenbar, wenn sie als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit geleistet werden, sodass diese Entgeltzahlungen dem Arbeitnehmer endgültig zustehen. Dazu muss es eine entsprechende vertragliche Regelung geben. In diesem Fall haben diese Jahressonderzahlungen Erfüllungswirkung in Hinsicht auf den Mindestlohn.

Der Streitfall hatte allerdings noch die Besonderheit, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld jeweils monatlich in zwölf Monatsraten ausgezahlt wurde. Wird die Sonderzahlung dagegen jährlich geleistet, bleibt das Problem, dass Zahlung in der Regel außerhalb der Frist von maximal einem Monat nach Arbeitsleistung liegt, innerhalb der der Arbeitgeber den Mindestlohn ausgezahlt haben muss. Darüber hat das Gericht aber nicht entschieden.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-15 wid-39 drtm-bns 2024-05-15