
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Übernimmt der Arbeitgeber Beiträge des Arbeitnehmers für dessen Zukunftssicherung (Pflegezusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung etc.), handelt es sich dabei nicht um einen Sachbezug, sondern um Barlohn. Die Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro pro Monat ist somit für solche Leistungen nicht anwendbar. Das Bundesfinanzministerium hat dies in einer Verwaltungsanweisung jetzt klargestellt, nachdem der Bundesfinanzhof in einem speziellen Fall anders entschieden hatte. Darin ist zwar auch eine Übergangsregelung enthalten, nach der die Verwaltungsanweisung erst ab 2014 anzuwenden ist, aber auch jetzt werden die Finanzämter schon kritisch auf solche Leistungen schauen.