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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Änderungen bei den Beitragsnachweisen ab 2014

Wegen dem Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen seit dem 1. Januar 2014 keine Korrektur-Beitragsnachweise mehr übermittelt werden.

Bei den monatlichen Beitragsnachweisen für die Sozialversicherungsbeiträge gibt es zum Jahreswechsel eine Änderung. Ab dem 1, Januar 2014 ist nämlich die Übermittlung eines Korrektur-Beitragsnachweises nicht mehr zulässig. Beitragskorrekturen aus Vormonaten können nun direkt in den aktuellen Beitragsnachweis mit einfließen. Daneben gibt es die Möglichkeit, den übermittelten Beitragsnachweis zu stornieren und für denselben Zeitraum einen neuen Beitragsnachweis abzugeben. Wesentlicher Grund für die Änderung ist der Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung in der Krankenversicherung, nach dem nun sämtliche Beiträge dem Gesundheitsfonds zufließen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-17 wid-39 drtm-bns 2024-05-17