Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Domainregistrierung für Dritte ist zulässig

Die Registrierung einer Domainadresse ohne eigene Verwendungsabsicht ist nur dann eine sittenwidrige Behinderung, wenn die Reservierung ausschließlich dazu dient, die Domain für einen Konkurrenten zu sperren.

Wer sich eine freie Domain registriert, verpflichtet sich damit noch lange nicht, umgehend auch eine eigene Webseite unter dieser Adresse einzurichten. Damit liegt aber auch keine Nutzung im kennzeichenrechtlichen Sinne vor, und folglich kann ein anderer Interessent an der Domain, der eine gleich lautende Marke besitzt, keinen Unterlassungs- oder Löschungsanspruch geltend machen. Dem steht auch nicht die fehlende Verwendungsabsicht des Domaininhabers entgegen, der die Domain lediglich für einen Kunden reserviert hat.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe liegt eine sittenwidrige Behinderung ebenfalls nicht vor. Dazu müsste der Markeninhaber nämlich nachweisen, dass die Registrierung zumindest auch mit der Absicht erfolgte, ihn oder Dritte zu schädigen. Kann er dies nicht, etwa weil die durch die Registrierung betroffene Marke erst nach der Registrierung eingetragen wurde, dann hat er keinerlei Ansprüche gegen den Domaininhaber.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-15 wid-57 drtm-bns 2024-05-15