Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Einführung eines neuen Softwaresystems

In einem Erlass legt die Bremer Finanzverwaltung ihre Auffassung zur Bilanzierung von Softwaresystemen fest.

Nach Auffassung der Bremer Finanzverwaltung sind die Erwerbskosten der Software oder der Lizenzrechte Anschaffungskosten. Die Aufwendungen für EDV-Beratung, Implementierung und Schulung sind als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Zu den Kosten für ein Softwaresystem gehören:

Software, bestehend aus einzelnen Modulen

EDV-Beratung für das Festlegen der Arbeitsabläufe und Verfahren zur Einführung des EDV-Systems

Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens (Implementierung)

Schulung der Anwender

Lizenzrechte an Software können als immaterielle Wirtschaftsgüter nur linear abgeschrieben werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Updates können Sie sofort als Erhaltungsaufwand absetzen. Ein Verbund mehrerer Module zur einheitlichen Nutzung bildet ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut, während beim Kauf verschiedener, voneinander unabhängig nutzbarer Module auch die Aktivierung mehrerer Wirtschaftsgüter in Betracht kommt.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-29 wid-57 drtm-bns 2024-04-29