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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Grobes Verschulden bei Verwendung des ELSTER-Programms

Auch wer die ELSTER-Software für seine Steuererklärung nutzt, muss die Anleitung zur Einkommensteuer durchlesen, um Fehler in der Erklärung zu vermeiden.

Der Grundsatz, dass ein Steuerzahler grob fahrlässig handelt, wenn er es unterlässt, die Anleitung zur Einkommensteuererklärung durchzulesen und die darin enthaltenen Erläuterungen zu beachten, gilt auch dann, wenn die Steuererklärung mit Hilfe des ELSTER-Programms der Finanzverwaltung erstellt wird, denn auch in dem Programm ist die Anleitung enthalten. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt wies mit dieser Begründung den Wunsch eines Steuerzahlers auf nachträgliche Änderung des Steuerbescheids ab, weil er übersehen hatte, die Anlage zu den Unterhaltsleistungen mit auszufüllen. Demgegenüber hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem anderen Fall eine nachträgliche Korrektur zugelassen. Dort hatte der Steuerzahler vergessen, geleistete Beiträge aus seinen handschriftlichen Notizen in das Programm zu übertragen. Gegen diese Entscheidung hat die Finanzverwaltung jedoch Revision eingelegt.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-19 wid-57 drtm-bns 2024-04-19