Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Wird ein in leitender Position beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH bestellt, die wesentliche Teilaufgaben des Betriebes seines bisherigen Arbeitgebers übernimmt, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass durch den Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages das alte Dienstverhältnis beendet ist. Es spricht zudem für eine Beendigung und gegen ein ruhendes Bestehen Bleiben des Arbeitsverhältnisses, wenn der bisherige Arbeitgeber rechtlich nicht an der neuen GmbH beteiligt ist.
Beispiel: Aus einem Architekturbüro wird eine Bauträger-GmbH ausgegliedert. Das Architekturbüro ist an der neuen GmbH nicht beteiligt. Ein Arbeitnehmer in leitender Position aus dem Architekturbüro wird zum Geschäftsführer der neuen GmbH bestellt. Damit endet sein Arbeitsverhältnis mit dem Architekturbüro beim Abschluss des neuen Geschäftsführerdienstvertrages.