Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Ab 1999 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen auf Steuernachforderungen, Stundungszinsen und Aussetzungszinsen entfallen, soweit solche Zinsen auf die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag erhoben werden. Daher sollten Kapitalgesellschaften den Anfall von Steuerzinsen grundsätzlich vermeiden.
Da hingegen für Kapitalgesellschaften Zinsen für Bankkredite steuerlich abzugsfähig sind, empfiehlt es sich, bei Körperschaftsteuerschulden keinen Stundungsantrag zu stellen. Vielmehr ist es beim derzeitigen Zinsniveau günstiger, die Körperschaftsteuer sofort zu zahlen und dafür notfalls einen Bankkredit aufzunehmen.