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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Notarangaben beim Wechsel im Gesellschafterbestand

Beim Gesellschafterwechsel in einer GmbH hat der Notar lediglich die Anzeige gegenüber dem Registergericht auszuführen und muss darüber hinaus keine weiteren Angaben machen.

Der Notar, der den Vertrag über einen Wechsel im Gesellschafterbestand beurkundet hat, hat diese Veränderung unverzüglich dem Registergericht anzuzeigen. Weitere Angaben muss er allerdings nicht machen. Er ist weder verpflichtet, einen Übertragungsvertrag vorzulegen, noch mitzuteilen, von wem auf wen der Geschäftsanteil übertragen worden ist.

Die Anzeige gegenüber dem Registergericht reicht aus, um sicherzustellen, dass für Dritte aus dem Handelsregister stets der aktuelle Gesellschafterbestand ersichtlich ist. Infolge der Anzeige hat das Gericht nämlich einen tatsächlichen Anhaltspunkt für eine Veränderung und kann die Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste anfordern und gegebenenfalls erzwingen. Die Anzeigepflicht des Notars besteht immer dann, wenn die entsprechende Abtretung rechtswirksam erklärt wurde.

 
[mmk]
 
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