Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Der GmbH-Geschäftsführer haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Geschäftsführer ist somit verpflichtet, darzulegen und zu beweisen, dass die geschuldeten Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung auf Grund der Zahlungsunfähigkeit der GmbH nicht abgeführt werden konnten. Eine Weisung der Gesellschafter, keine Sozialversicherungsbeiträge mehr abzuführen, ist für den GmbH-Geschäftsführer nicht bindend, da sie rechtswidrig ist. Eine derartige Weisung verstößt gegen die gesetzliche Bestimmung des § 266a Strafgesetzbuch.