Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Der GmbH-Geschäftsführer haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, darzulegen und zu beweisen, dass die geschuldeten Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt werden konnten, weil die GmbH zahlungsunfähig ist. Eine mögliche Weisung der Gesellschafter, keine Sozialversicherungsbeiträge mehr abzuführen, ist für den GmbH-Geschäftsführer nicht bindend, da sie gegen gesetzliche Bestimmungen des Strafrecht verstößt und somit rechtswidrig ist.